Hinweise für Gäste u18


Wichtiger Hinweis für alle Besucher unter 18 Jahren am Freitag:

Der Zutritt ist am Freitag nur Personen ab 16 Jahren gestattet. Mit Ausnahme sie sind in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten (Eltern)!

Alle Jugendlichen unter 18 Jahren haben um 24 Uhr das Gelände zu verlassen. Eine Ausnahme gibt es nur wenn der Erziehungsberechtigte anwesend ist oder eine Erziehungsbeauftragung vorliegt. Dann ist auch ein Aufenthalt nach 24 Uhr für Personen unter 18 Jahren möglich.

Diese kann man sich hier herunterladen: ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG KIRMES FREITAG 2023

Erziehungsbeauftragung hier zum Download (folgt eine Woche vor Veranstaltungsbeginn)

Wichtig! Die Beauftragung ist nur gültig, wenn sie komplett vorliegt! Dazu gehört auch eine Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten!

Der Personalausweis des Erziehungsbeauftragten und der Person zwischen 16 und 18 muss beim Eintritt abgegeben werden!

Eine Rückgabe der Papiere erfolgt beim Verlassen des Geländes nur gemeinsam.

Wir bitten um Verständnis!

Für weitere Informationen können Sie uns gerne direkt ansprechen oder senden uns eine Email an info@kirmes-sessenhausen.de